Achterbahn Stellungnahme
An die Herren
Landeshauptmann
Mario Kunasek
Hofgasse 15, 8010 Graz
Landesrat
Dr. Karlheinz Kornhäusl
Landhaus, 8010 Graz
Graz, 3.4.2025

BETREFF: Stellungnahme für den Erhalt der Betten auf der Abteilung für Traumfolgestörungen im Krankenhaus der Elisabethinen in Graz
Sehr geehrter Herr Landeshauptmann Kunasek!
Sehr geehrter Herr Landesrat Dr. Kornhäusl!
Der Verein Achterbahn Steiermark besteht seit dem Jahr 2006 und ist eine unabhängige, niederschwellige Selbsthilfe-Organisation, die Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen durch ein peergeleitetes, ambulantes Selbsthilfeangebot anonym und kostenfrei unterstützt. Achterbahn Steiermark konnte sich über die Jahre in der psychosozialen Versorgungslandschaft als wirkungsvolle Ergänzung zum professionellen sozialpsychiatrischen Angebot etablieren und ist mit den wichtigsten professionellen stationären und ambulanten Institutionen bestens vernetzt.
Dementsprechend ist die Abteilung für Traumfolgestörungen im Krankenhaus der Elisabethinen in Graz, mit deren tagesklinischem Angebot und einer Bettenstation mit 12 Betten in einer akuten Krise als Folge schwerer Traumatisierungen, eine wichtige Einrichtung, in der Betroffene zeitnah und in einem geschützten Rahmen durch ein fachlich hochqualifiziertes Team versorgt werden.
Leider mussten wir erfahren, dass im Entwurf des Regionalen Strukturplans Gesundheit 2030 (RSG 2030) der Wegfall der bestehenden Betten für schwer traumatisierte Menschen vorgesehen ist. Wir befürchten, dass dies gravierende Auswirkungen auf die Versorgungsqualität in der Steiermark hätte und Betroffene nicht mehr entsprechend behandelt werden können.
Bei uns suchen auch Menschen Hilfe, die unter Traumafolgestörungen wie etwa Depressionen, Angststörungen, Borderline Störungen oder Suchterkrankungen leiden. Nicht selten stehen dahinter Gewalterfahrungen und sexueller Missbrauch. In diesen Fällen ist es für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immer sehr entlastend, dass sie Betroffenen die Abteilung für Traumafolgestörungen empfehlen können und es dort bis dato möglich war, gegebenenfalls auch stationär aufgenommen zu werden.
Denn gerade für Patientinnen und Patienten mit schweren Traumafolgestörungen ist ein stationärer Aufenthalt in einem sicheren Rahmen, wie dies an der betreffenden Abteilung seit Jahren gewährleistet wird, oftmals der erste Schritt zu einer psychischen Stabilisierung, auf die später in einem ambulanten Setting behandlungstechnisch gut aufgebaut werden kann. Wer selbst eine schwere psychische Krise erleben musste, weiß, dass es für einen Behandlungserfolg unumgänglich sein kann, für eine gewisse Zeit aus dem familiären Umfeld herausgenommen und stationär behandelt zu werden. Denn nur durch diese Distanz ist eine Auseinandersetzung mit der eigenen Erkrankung oftmals überhaupt erst möglich.
Wir Betroffene sind angesichts der Zunahme von psychischen Krisen auf jedes bestehende stationäre Bett angewiesen, weil ohnedies durch Einsparungen bereits ein eklatanter Mangel besteht und sogar Menschen in schweren psychischen Krisen oftmals lange Wartezeiten auf eine stationäre Aufnahme in Kauf nehmen müssen. Im somatischen Bereich ist ein derartiger Zustand unvorstellbar! Man denke an eine Patientin oder einen Patienten mit einem akuten Herzinfarkt. Ohne sofortige Versorgung und stationäre Aufnahme kann dieses Ereignis ein Todesurteil für Betroffene sein. Eine schwere psychische Krise ist damit vergleichbar, und müsste wegen möglicher Suizidgefahr ebenso umgehend und stationär behandelt werden.
Weiters sind von der, im RSG 2030 geplanten Schließung der Bettenstation auf der Abteilung für Traumfolgestörungen bei den Elisabethinen in Graz jene Menschen mit Traumafolgestörungen betroffen, die in weiter entfernten steirischen Bezirken leben, wo kein vergleichbares Angebot besteht. Für die betreffenden Patientinnen und Patienten ist es, aus zeitlichen sowie finanziellen Gründen, aber auch wegen krankheitsbedingter Störungen, die eine Anreise erschweren oder unmöglich machen, meist nicht zumutbar, für eine engmaschige Betreuung mehrmals in der Woche den Weg nach Graz auf sich zu nehmen.
Bei unserer täglichen Arbeit sehen wir die Folgen von Behandlungsdefiziten: lange Krankenstände, Anstieg von I-Pensionierungen und Rehageld-Bezügen mit langen Abwesenheiten vom Arbeitsplatz, Ausstiege aus dem Erwerbsleben, Suchterkrankungen und somatische Folgeerkrankungen. Einerseits schmerzt uns als Selbstvertreter das schwere menschliches Leid von Betroffenen. Andererseits sind wir davon überzeugt, dass durch politische Entscheidungen ausgelöste bestehende und kommende Versorgungsengpässe dem Gesundheitssystem und letztlich dem Steuerzahler eklatant hohe Kosten entstehen, die in keinem Verhältnis zum finanziellen Gewinn durch weitere Einsparung von stationären Betten stehen können.
Wir appellieren daher an Sie, dafür zu sorgen, dass die Streichung der betreffenden 12 Betten für Menschen mit Traumafolgestörungen ausgesetzt sowie die Anzahl bedarfsgerecht auf 15 Betten erhöht wird und damit die anerkannte psychiatrische Fachexpertise und das Wohl von Menschen über die politische Entscheidung einer Streichung zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
DI Michaela Wambacher, Obfrau
Achterbahn Steiermark
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