Neue Sitzplatzkennzeichnung für „Mobilitätseingeschränkte Fahrgäste“

Angestoßen durch Achterbahn Steiermark und Umgesetzt durch die Holding Graz wird Graz Vorreiter bei der Kennzeichnung von PRM-Plätzen, die ab sofort auch eine Kennzeichnung für unsichtbare Behinderungen enthält!

Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz enthält die folgende verbindliche Definition von Barrierefreiheit:
Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.

Ein großer Erfolg der Zusammenarbeit zwischen den Interessensgemeinschaften von Menschen mit Behinderung (Beirat für Menschen mit Behinderung der Stadt Graz) und der Holding Graz ist die neue Sitzplatzkennzeichnung für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen.
Ein Meilenstein ist, dass sich darunter – auf Anregung von Achterbahn Steiermark – erstmals auch die Kennzeichnung für unsichtbare Beeinträchtigungen befindet.

Die neuen Straßenbahnen des Typs „Flexity Graz“ werden ab Frühjahr 2026 auf der neuen Linie 16/17 über den Andreas-Hofer-Platz verkehren.
Diese können anlässlich der Eröffnungsfeierlichkeiten Ende November zum ersten Mal bestaunt werden.

Das Symbol mit Gehirn, Brille gegen Licht- und Außenimpulse und Gehörschutz für Lärmreduzierung und Ruhe, steht stellvertretend für alle nicht sichtbaren Behinderungsformen, sensibilisiert für diese im öffentlichen Raum und bietet Orientierung in der Wahrnehmung, der gegenseitigen Rücksichtnahme und im inklusiven Miteinander.

Der QR-Code verlinkt zur Informationen zur Barrierefreiheit der Holding Graz.